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Beitreibung gekündigter Kreditforderungen bei steckengebliebenen Verhandlungen

Ausgangslage:

  • Seit zwei Jahren gekündigte Forderungen im siebenstelligen Bereich
  • Steckengebliebene Verhandlungen über freihändige Sicherheitenverwertung und einvernehmliche Rückführung mit den Schuldnern und (Dritt-)Sicherungsgebern
  • Zeitgleich mit Auftragsübernahme Insolvenzeröffnung über das Vermögen der Hauptschuldnerin

Lösung:

  • Verwertung Gewerbeimmobilie und mobiles Anlagevermögen im Benehmen mit Insolvenzverwalter; Koordination und Steuerung der Verkaufsverhandlungen mit Investor.
  • Aufnahme der Verhandlungen mit Schuldnern und (Dritt-)Sicherungsgebern sowie deren Beratern über eine einvernehmliche Forderungsrückführung durch freihändige Verwertung der restlichen Pfandobjekte.
  • Erfolgreiche Abwehr diverser Rechtsbehelfe gegen sämtliche Zwangsmaßnahmen und drohende Zwangsversteigerung führen zur Wiederaufnahme der Gespräche und einer abgestimmten freihändigen Veräußerung einiger Pfandobjekte sowie Rückzahlungsvereinbarung i. V. m. Grundschuldablösungen.
  • Nach mehrfacher Nichteinhaltung von Fristen und Zusagen und insgesamt fehlender Kooperationsbereitschaft der Sicherungsgeber Abbruch der Verhandlungen und Einleitung von Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren über restliche Pfandobjekte sowie persönliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Ergebnis:

vollständige Rückführung der fälligen Forderungen inklusive Kosten und Zinsen.