Beitreibung gekündigter Kreditforderungen bei steckengebliebenen Verhandlungen
Ausgangslage:
- Seit zwei Jahren gekündigte Forderungen im siebenstelligen Bereich
- Steckengebliebene Verhandlungen über freihändige Sicherheitenverwertung und einvernehmliche Rückführung mit den Schuldnern und (Dritt-)Sicherungsgebern
- Zeitgleich mit Auftragsübernahme Insolvenzeröffnung über das Vermögen der Hauptschuldnerin
Lösung:
- Verwertung Gewerbeimmobilie und mobiles Anlagevermögen im Benehmen mit Insolvenzverwalter; Koordination und Steuerung der Verkaufsverhandlungen mit Investor.
-
Aufnahme der Verhandlungen mit Schuldnern und (Dritt-)Sicherungsgebern sowie deren Beratern über eine einvernehmliche Forderungsrückführung durch freihändige Verwertung der restlichen Pfandobjekte.
- Erfolgreiche Abwehr diverser Rechtsbehelfe gegen sämtliche Zwangsmaßnahmen und drohende Zwangsversteigerung führen zur Wiederaufnahme der Gespräche und einer abgestimmten freihändigen Veräußerung einiger Pfandobjekte sowie Rückzahlungsvereinbarung i. V. m. Grundschuldablösungen.
-
Nach mehrfacher Nichteinhaltung von Fristen und Zusagen und insgesamt fehlender Kooperationsbereitschaft der Sicherungsgeber Abbruch der Verhandlungen und Einleitung von Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren über restliche Pfandobjekte sowie persönliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Ergebnis:
vollständige Rückführung der fälligen Forderungen inklusive Kosten und Zinsen.